Eine Lernförderung im Duden Institut führt mit sehr hoher Sicherheit zur Überwindung der Lernschwierigkeiten. Die Überwindung der Defizite und der Aufbau erfolgreicher Lernstrategien kann einen überschaubaren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Die Finanzierung einer Lerntherapie erfolgt im Regelfall über die Familie.
Zudem gibt es weitere Möglichkeiten:
1. Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
2. Das Bildungspaket / Bildung und Teilhabe
Einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben grundsätzlich Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Zur Beantwortung Ihrer weiteren Fragen rufen Sie uns unter 03834 854580 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen und kostenlosen persönlichen Beratungstermin.
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